Wer bekommt den HUND bei TRENNUNG/SCHEIDUNG?
Bei der Trennung/Scheidung muss der gemeinsame Hausrat zwischen den Eheleuten geteilt werden. Regelmäßig stellt sich dann auch die Frage: Wer bekommt den Hund?
Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg im August 2018 (Az. 11 WF 141/18) zu befassen gehabt.
In dem zu entscheidenden Fall verblieb der Hund der Eheleute nach der Trennung zunächst beim Ehemann. Nach mehr als 2 Jahren begehrte dann die Ehefrau die Herausgabe des Hundes vom Ehemann.
Das Gericht führte hierzu aus, dass der Hund bei der Teilung des Hausrats ebenfalls zu berücksichtigen sei und die Verteilung nach der sogenannten Billigkeit erfolgen müsse. Glücklicherweise hat das Gericht aber auch erkannt, dass es sich nicht um einen normalen Hausratsgegenstand handelt, sondern um ein Lebewesen, welches Beziehungen zu Menschen aufbaut und unter dem Verlust eines Menschen leiden kann.
Daher sei zu berücksichtigen, wer für den Hund die Hauptbezugsperson ist, also überwiegend für die Versorgung, Pflege und Beschäftigung aufgekommen sei.
In dem entschiedenen Fall lebt das Tier bereits seit 2 1/2 Jahren bei dem Ehemann. Das Gericht ging davon aus, dass sich daher der Ehemann als Hauptbezugsperson entwickelt habe und eine Trennung des Hundes von dem Ehemann mit dem Wohl des Tieres nicht vereinbar wäre. Die Frau kann in diesem Fall der Hund daher nicht herausverlangen, so das Gericht.
Im Ergebnis kommt es also regelmäßig hinsichtlich dieser Frage auf den Einzelfall an. Da die Hunde regelmäßig Bindungen aufbauen und das Wohl des Tieres zu beachten ist, ist dies bei der Entscheidung, wer den Hund bei einer Trennung/Scheidung erhält, maßgeblich zu berücksichtigen.
Gericht: Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 16.08.2018 - 11 WF 141/18